Biozid und Biozid-Verordnung

Was genau ist ein Biozid?

Biozid ist ein Überbegriff für Stoffe, welche die Gesundheit des Menschen schützen sollen. Durch Schädigung wirken sie tödlich auf bestimmte Mikroorganismen, Viren oder Pflanzen. Die vier großen Biozidhauptgruppen sind Desinfektionsmittel, Schutzmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel und sonstige Biozidprodukte.

Wie aber wirken Biozide und wie sind Abgabe und Verwendung geregelt? 
Wir erklären es!

Inhaltsverzeichnis

  1. Anwendungsbeispiel
  2. Verwendung
  3. Einzelnachweise
  4. Auswahl von bioziden Produkten auf pure11

1. Anwendungsbeispiel

Biozide wirken, indem sie Schadorganismen abtöten, unschädlich machen oder abwehren. Dies wird durch chemische oder biologische Wirkstoffe erzielt. Die Regelung der Abgabe und Verwendung von Biozid-Produkten erfolgt in ganz Europa nach der Verordnung (EU) Nr. 528/2012. Gültig ist diese Verordnung seit dem 01. September 2013 und betrifft entsprechend Händler, Hersteller und Anwender von Bioziden. Die Einführung der Biozid-Verordnung soll eine Harmonisierung des Marktes innerhalb der EU erzielen und gleichzeitig ein hohes Schutzniveau für die menschliche und tierische Gesundheit sowie die Umwelt gewährleisten.

Laut der Biozid-VO zählen zu den Mikroorganismen alle zellulären und nichtzellulären Einheiten, die die Fähigkeit der Weitergabe ihres genetischen Materials haben. Demnach sind auch Viren mit eingeschlossen.

2. Verwendung

Durch die neue Richtlinie muss der Wirkstoff aller eingesetzten Biozide vor der Verwendung durch das Einreichen des jeweiligen Dossiers von der ECHA genehmigt werden. Nach dieser Genehmigung wird der Wirkstoff auf die Positiv- bzw. Unionsliste aufgenommen. Ein vereinfachtes Zulassungsverfahren ist nur dann möglich, wenn der Wirkstoff bereits im Anhang 1 aufgeführt ist und keine bedenklichen Stoffe enthält. Außerdem darf für die Handhabung des Wirkstoffs keine Persönliche Schutzausrüstung gefordert sein. Die Altwirkstoffe, die ab dem 14. Mai 2000 als Wirkstoffe in Biozidprodukten bereits zugelassen wurden, erhielten im Zuge der Neuerung eine Übergangsregelung: Diese Wirkstoffe dürfen während des Übergangs ohne Zulassung weiter verwendet werden. Es besteht jedoch eine Meldepflicht.

Der Wirkstoff Ethanol, ein beliebter Wirkstoff zur Flächendesinfektion, wurde noch nicht endgültig bewertet und darf demnach noch zulassungsfrei verwendet werden (Stand: März 2020). 2-Isopropanol ist hingegen bereits bewertet und es gibt eine Auswahl zugelassener Produkte zur Flächendesinfektion. Diese Produkte finden Sie hier.

Ausnahmen

Die Ausnahmeregelungen sind in §55 der VO (EU) 528/2012 niedergeschrieben. Dieser Paragraph besagt, dass abweichend der Verordnung die zuständigen Behörden eine befristete Bereitstellung von Biozidprodukten, die nicht den Voraussetzungen der Verordnung entsprechen, erlauben dürfen. Diese Ausnahme tritt gemäß der Verordnung ein, wenn eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit, für die Tiergesundheit oder für die Umwelt dieses Vorgehen nötig macht.
Eine solche Ausnahme wurde beispielsweise am 04. März 2020 im Zuge des neuartigen Corona-Virus (COVID-19 / SARS-CoV-2) genehmigt. Aufgrund der Lieferschwierigkeiten industriell gefertigter Produkte zur Handdesinfektion wurde eine Allgemeinverfügung abgestimmt und durch die Bundesstelle für Chemikalien freigegeben. Demnach dürfen Apotheken Händedesinfektionsmittel selbst herstellen und verkaufen.

pure11 arbeitet nur mit Herstellern zusammen, deren Produkte, bzw. Wirkstoffe in der Unionsliste geführt und zugelassen sind oder deren Produkte unter die zulassungsfreie Übergangsfrist fallen. In diesem Blog haben wir die wichtigsten Fakten zusammengefasst.

 

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