Arbeitsschutz
Was genau ist das?
Der Arbeitsschutz wird in Deutschland durch das Arbeitsschutzgesetzt (ArbSchG) geregelt und zielt speziell darauf ab, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Beschäftigten bei der Arbeit herzustellen, aufrechtzuerhalten und zu verbessern. Durch besondere Bekleidung aber auch das strikte Befolgen von Arbeitsanweisungen wird Unfällen vorgebeugt.
Inhaltsverzeichnis
- Anwendungsbeispiel
- Verwendung
- Auswahl Produkte zum Arbeitsschutz auf pure11
1. Anwendungsbeispiel
Nach berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen sind auf der Basis von Gefährdungsbeurteilungen Arbeitsmedizinische Untersuchungen durchzuführen. Hier wird zwischen Pflicht- und Angebotsuntersuchungen unterschieden. Der medizinische Arbeitsschutz sollte auch im Reinraum durch eine enge Zusammenarbeit mit einem Betriebsarzt sichergestellt werden.
2. Verwendung
Die Gesundheitsüberwachung von Mitarbeitern dient einerseits dazu, den Gesundheitszustand des Personals zu erhalten (Schutz des Mitarbeiters). Andererseits soll er auch der Verbreitung von Krankheitserregern vorbeugen.
Zu diesen Zwecken werden Einstellungs- und Wiederholungsuntersuchungen durchgeführt. Ebenso werden regelmäßig Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt, um Arbeitsunfällen, aber auch Berufskrankheiten, vorzubeugen.
In einigen Branchen und Reinraum-Umgebungen ist das Arbeiten mit gefährlichen Substanzen Alltag. Neben den Untersuchungen ist eine entsprechende persönliche Schutzausrüstung (PSA) für den Mitarbeiterschutz ein Muss. Insbesondere, wenn das Personal bei seinen Tätigkeiten mit den gefährlichen Substanzen in Kontakt kommt. Diese PSA soll einer Gefährdung der Sicherheit und Gesundheit vorbeugen und den Arbeitsschutz sicherstellen.
Gerne beraten wir Sie, welche persönliche Schutzausrüstung sich für Ihren Reinraum eignet.